Bierbrarrerey. §. 7. 8- 9. i6z§- 7 -
Das Dörren des Malzes geschieht entrweder an der Luft, oder durch Hülfe desFeuers. Im erster« Falle heißt es Luft-'malz, im letzter» Darmalz. Jenes kau eingeistigeres, dauerhafteres und, wegen Er-fahrung des Holzes, wohlfeileres Bier ge-ben, welches seltener misräth. Letzteres aberverdirbt nicht so leicht, wenn anders beydemDörren nicht die gewöhnlichen Fehler began-gen werden.
§. 8 .
Die Malzdarre muß dergestalt einge-richtet seyn, daß sie wenig Holz, 'wenig Ar-beit verlangt, den Rauch abhält, und keineFeuergefahr verursacht. Ihre Bauart lei-det unendliche Abänderungen.
i. In Teutschland sind Horden von Mctaldratoder Thon, über einem besonders dazu cr-bauctcn Ofen, üblich, die man auch wohlmit Hartüchcrn überlegt. In Frankreichläßt man das Malz durch schiefe erwärmteRöhren laufen.
§- 9 -
Die zu einem Gebräue nöthige MengeMalz, muß nicht nach dem Maasse allein,sondern auch, und zwar hauptsächlich, nachdem Gewichte bestimmet, und auf der Müh-le gröblich geschroren werden. Altes Malz,L 2 zu-