r§4 Sechster Abschnitt.
zumal Dannalz, wird vorher etwas ange-feuchtet, damit es sich nicht zu einem feinenMehls zermale.
i. Weder Wage noch Scheffel allein, noch bey,de zusammen, messen das Malz ganz genau.Ein lang geleimtes füllet den Scheffel mitweniger» Körnern, und wenn, z. B. einDresdner Viertel gutes Malz rz Pfundwiegt, so wiegt es nur l8 Pfund, wenn dasAuswachsen zu weit getrieben ist, und dieserAbgang kau durch Anfeuchten verhelct wer,den. Die genaueste Bestimmung scheint die,jenige zu seyn, welche in der von dem ehe-maligen H. Bürgermeister willich aufge,setzten Brauordnung der Stadt Göttin-gen vom Jahre 1766, nach dem Vorschlagedes H. Lenator dritter, vorgeschriebenworden. Aon dem Malze, welches zurBrauerey geliefert wird, wird ein Pfundgenau abgewogen, in einen Beutel gethan,Sommers im Schatten, und Winters imgehcitzten Zimmer aufgehenkct, und nach ei-nigen Tagen wieder gewogen. Der Ver-lust eines halben Loths wird nicht geach,tct, aber ist er grösser, so wird bis zu 2Loth jedes fehlende Quentchen mit 10 PfundMalz auf das Gebräue von 1210 PfundMalz ersetzet. Wenn der Verlust grösserals 2 Loth ist, welches nicht leicht imSommer, wenn der Braumeister Acht hat,wohl aber bey Frostwetter vorkommen kan,so wird für jedes eingetrockncte Quentchendes dritten Loths, 20 Pf. nachgeschossen,daß also der Nachschuß für 3 Loth Ab-gang, lös Pf. betragen würde. Wenn abermehr als 3 Loth eingetrocknet ist, so wird
ein