wollemveberep. §. 18. 19.
das Tuch an einigen Stellen dichterer, alsan andern geworden ist.
i. In Teutschland wird gemeiniglich das We-ben entweder nach Ellen des Tuchs, odernach Pfunden der Wolle oder des Garns be-zahlt; aber besser, wiewohl nicht vortheilhaf-ter für den Berleger, wäre es, wenn es nachder Menge des verwebten Einschlags ge-schähe.
§. 18-
Das fertig gewebte Tuch wird erst derSchaue, hernach den Beleserinnen überge-ben, welche, mit dem ^speisen, fremde,oder überflüssig eingewebte Theile, Noppen,herausnehmen. Diese Arbeit heißt das Fett-noppen.
§-
Nun werden dieTücher einer gewaltsamenwalke unterworfen, das ist, sie werden mitWasser und Seife, oder mit Walkerde, oderUrin, oder Schafkoth und Oehl, oder, wieseht in England, mit Gersten - Haber - undBohnen-Mehl, gestampft, wodurch sie mehr,als von einem langen Gebrauche leiden, undgleichwohl dauerhafterer und fehlerfrey wer-den. Die vornehmsten Würkungen derWalke sind: , die Bedeckung des Gewebesdurch einen Filz; 2 die Verdichtung des Tuchsin Länge undBreite, indem durch dasStam-E 4 pftn