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Erster Abschnitt.
§. 17.
Beym Weben erhalten bessere Tüchermehr Schläge mir der Lade, theils bey offe-»er, theils bey qeschlossener Kette; geringereerhalten weniger, so wie es die Schauord-nung vorschreibt. Fehler der Weber, welchedas Schaugertchl zu bestrafen pflegt, sind fol-gende:
r. Zwiste, Fadenbrücke, wenn die zer-rissenen Fäden nicht gleich wieder zusammen-geknüpft, oder mit dem Nachlenkegarn er-gänzet werden.
2. Doppelschüsse, Wefelzwiste, oderzween Fäden Einschlag in einer Oefnung derKette.
z. Nester, wenn, wegen Fehler des Ge-schirres, nicht alle Kettenfäden arbeiten.
4. Ueber-und Unterschüsse, wenn derEinschlag über oder unter verschiedenen Ket-tenfäden hintereinander weggeht.
5. Moderstecke, die entsteh«, wenn dasgewebte Tuch zu lange unabgerollet, auf demTuchbaume gelassen wird.
e. Vorschlag, Niep, wenn die Sperru-the oder der Tempel nicht gleichmässig fortge-rückt ist, und dadurch der Einschuß schief, und
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