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Einleitung. §. 4-
§. 4 -
Je künstlicher die Handwerke wurden,desto mehr Uebung, Erfahrung und Zeit ver-langten sie zu ihrer Erlernung. Daher fiengman an, Knaben in die Lehre zu nehmen,oder einzuschreiben, aufhingen zu lasten,die, um der Gilde ihr Ansehn zu erhalten,ihre Freyheit und Ehrlichkeit, durch den Gerburtöbrief, beweisen musien. Nach denLehrjahren werden sie, durch den Lehrbrief,losgesprochen, oder für Gesellen erklärt.
i- Skat der Benennung Gesellen, haben einigeHandwerke noch das Wort Unecht beybehal-ten; z. B. Müller, Bäcker, Schuster, Ger-ber. Entweder sind diese Handwerke die äl-testen Gilden, die bey ihrer Errichtung keineandere Gehülfen als Leibeigene oder Knechtehaben konten ; oder sie sind jünger als die an»dcrn, und sind »och lange von den Unfrcycngetrieben worden, da die übrigen schon Ge-werbe der Freyen waren; wenn es nämlichwahr ist, daß jemals eine Handvoll Edelleu-te die ganze Nation zu Leibeigenen gemachthat. Aber die Benennung Unecht hatte ehe-mals nicht den Ncbcnbcgriff, der jetzt aufKnechtschaft oder gar Leibeigenschaft hinwei-set. Alle Junggesellen, so gar Prinzen, hies-sen Knechte; sowie auch alle, welche andernauf irgend eine Weise verbunden waren.Luther nante Hofbediente, Apostel, Prophe-ten und Könige Knechte, so wie auch die vomhohen Reichsadel ehemals des heil. Rom.Reichs Knechte hiessen. Daher ist noch imEnglischen der Name knigkt. Also in die-