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Anleitung zur Technologie oder zur Kentniß der Handwerke, Fabriken und Manufacturen : vornehmlich derer, die mit der Landwirthschaft, Polizey und Cameralwissenschaft in nächster Verbindnung stehn ; nebst Beyträgen zur Kunstgeschichte
Entstehung
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Einleitung. §. z. 7

r. Ludcwigs Behauptung, daß Kayfcr Hein-rich l. die Zünfte angeordnet habe, ist ebenso unrichtig, als die Meinung des Heinec-cius, daß die teutschen Zünfte nur Nacha-inungen der Römischen Einrichtung wäre».Man sehe die in Runde teutschem Privat-rechte K. 4Ü8. angeführten Schriften.

2. Nur die Entstehung und Einrichtung derGilden gehört hieher; aber die Frage vonihrem jetzigen Werthe, gehört in die Poli-zei der Handwerke, das ist, in den Theilder Stadtpolizey, der die Mittel lehrt, dieStadtgcwerbc, also vornehmlich die Hand-werke, zum Besten des Staats zu regieren.Sie scheinen freylich bey ihrer Entstehungeben so viel genutzt zu haben, als sie jetztschaden. Schon ün drcyzchnten Jahrhun-derte machte man den Versuch sie abzuschaf-fen, aber man muste ihn aufgeben, nachdemer in Würzburg, Goslar u. a. O. Blut ge-nug gekostet hatte. Im Herzogthum Hol-stein wurden sie unter der Regierung H. Jo-hann Adolph aufgehoben, aber von seinemSohne H. Fricderich im I. 1634 wieder her-gestellet. Selbst in dem noch monarchischen,despotischen Frankreich, kontcn die Oekono-misten die Aufhebung der Gilden nicht durch-setzen.

z. Die Urkunden, Rechnungen, Briefe und Gel-der der Innung, werden in derkNeifterladeoder Lade verwahrt, die, wenn das Hand-werk, das ist, die Gilde versamlet ist, gcöf-nct wird. Daher rührt der Ausdruck: beyoffener Lade.

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