§- 5-
Kennzeichen des runden Faßesnach der Regel.
Ich habe die p>e>Z. 21—29. berechneten Formelnauf Fäßer beschränkt, welche nach der Regel auf-gefegt find; cö wird also noch darauf ankommen,daß ich zeige, wie ein rundes Faß geprüft werdenmuß, ob es nach den Handwerks - Regeln der Küferaufgesetzt fcy oder nicht.
I. Nun ist aber die erste Regel diese. paZ. 11.12. u. f. w.
Ein rundes Faß, das in dem seines Orts ge-wöhnlichen Vcrhältniß auf 7 Gliche aufgefetzt ist,
muß in der durch seinen Spund auf seine Are senk-rechten Linie 7 Stiche, in der Weite an seinen Kö-pfen aber genau 7— i Stiche haben, es mag 7 eineganze oder gebrochene Zahl scyn.
Hieraus folgt nun:
z. Wenn die Umfange eines runden Faßes an feinenKöpfen ungleich groß sind, so ist das Faß nichtmit möglichstem Flciße nach dem Stich-ModelgZZ. 6. 7. gefügt worden.
b. Wenn die Umfange des Faßes durch seinen Spund(wenn derselbe in der Mitte der Daube ist) undan seinen äustcrstcn Enden (Köpfen) sich nicht ver-halten, wie
7 : 7 — 1 ;so ist das Faß nicht fleißig gefügt.
II, Es