z) aus Forstmännern, welche auch zu andern Aem-tern und Beschäftigungen brauchbar, und bereit«willig sind;
4) aus jungen Leuten, welche sich dem Forstwesen wid-meten, um dabey Anstellung und Versorgung zu finden.
Die der ersten Rlasse wären nun diejenigen,welche für die vielleicht oft nur kurze Zeit ihres Lebensauf den ganzen Gehalt ihrer Bedienung rechnen kön-nen , wenn nicht einige derselben selbst verlangen, in diezweyte oder dritte Klaffe genommen zu werden.
Jene der zweyten Rlasse könnten am balligsten,und leichtesten dadurch entschädiget werden, daß man ih-nen anstatt Pensionen von den zu veräußernden Staalswa!«düngen unentgeltlich einige zu ihrem Unterhalte hinläng-liche Distrikte gleichfalls zum Eigenthum anwiese. Siewürden dadurch am besten Gelegenheit haben, ihreforstwirthschastlichen Kenntnisse in vollem Maße zu zei,gen, indem jeder als Eigenthümer seines erhaltenenDistriktes denselben ganz nach eigenem Gutbefinden be-handeln könnte, und dadurch entweder die wohlverdien-ten Früchte seines Fleißes und seiner Geschicklichkeitfür sich selbst arndten, oder, wenn er nachlässig unduntauglich wäre, dabey sicher zu Grunde gehen, undso sich selbst dafür bestrafen würde, daß er es jemahlswagte, sich einer Bedienung zu unterziehen, zu der erauf keinen Fall brauchbar war.
Die Forstmänner der dritten 'Rlasse dürften vomStaate nur so lange unterhalten werden, bis de Re-gie-