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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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von Fürsten und Edelleuten wieder ausgeübt werdenkönnen, ohne dadurch die Herzen ihrer Unterthanen vonihnen abzuwenden. Diese Betrachtung allein dürftemanchen hohen Jäger, der mit Größe seines Standesauch große Gesinnungen zu vereinigen weiß, für mei-ne» Vorschlag schon empfänglicher machen.

Die wichtigsten Einwürfe, mein bester Fr., glaubeich nun zwar gehoben zu haben; nur einer ist noch übrig,und wahrlich nicht der kleinste. Vielleicht daß dieser alleindie Veräußerung der Waldungen auf lange unmöglichmachen dürfte. Ich bin noch dazu in ordentlicher Ver-legenheit ihn auf das Tapet bringen zu müssen; dennU.il'um cenear>8 amici, wir, die wir diesen gefährlichenGegenstand zur Sprache nahmen, wir gerathen damitselbst in die Klemme. Die große Frage ist nämlich;wenn die Regierung eines Landes alle ihre Waldungenauf die vorgeschlagene Art verkaufen wird; was soll siewohl mit ihren Forstjungen, Förstern, Oberförstern,Forstmeistern, Fvrsträtheu, Oberforstmeistern, oder wiesie sonst noch heißen mögen, anfangen? AufweicheWeise kann der Staat dieses Personale zweckmäßig ver-sorgen? Zu beantworten ist diese Frage zwar ebennicht schwer; aber das Resultat dieser Beantwortungin Ausübung zu bringen, wird ungleich schwerer seyn,weil die meisten Menschen, wenn sich auch eigenes Inter-esse nicht dazu mischen sollte, wenigstens immer aus Ge-wohnheit an Formen hangenwelchen zu entsagen eing'wisser Grad von philosophischer Resignation noth-wendig ist, den man in ihrer Majorität wohl nicht

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