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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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te. Indem aber die Menschen gegenwärtiger Genera»tionen sich über die Tage ihres Lebens so gröblich ver-rechnen, ziehet die Nachwelt von diesem error calculiden billigsten Gewinn. Indem sobald eine Sache eingemeinschaftliches Interesse erhält: so ist auch ihre Er-haltung dadurch schon auf das Bestmöglichste geborgen;denn sie wird die beständige Sorge aller, die daran An-theil haben. Lassen Sie unS diesen aus Erfahrung ab-gezogenen Grundsatz auch hier anwenden. Gegenwar,tig, wo die Sorge über die meisten Waldungen der Re-gierung eines Landes allein zur Last lieget, bekümmernsich die Unterthanen wenig darum, ob die Wirthschaftdamit vor- oder rückwärts gehe, und da Ackerbau, Vieh-zucht und verschiedene Servitute» mit den Vortheilendes Walvstandes nach der dermahligen Lage der Sachennicht vereinigt seyn können; so behalten dabey die Un-terthanen stets ein den forstwirthschaftlichen Anstaltender Regierung entgegenlaufendes Interesse. Darausläßt sich ganz natürlich erklären, warum selbst bey schonfühlbarem Holzmangel die nützlichsten, und wirksamstenVorkehrungen keinen Eingang finden, wenigstens nie-mahls den gehostcn Erfolg nach sich ziehen. Ganz an-ders würde sich das verhalten, wenn die Regierungengar keine Waldungen mehr besäße», sondern diese anihre Unterthanen zu bleibendem Eigenthum verkauften.Dadurch würden die Regierungen, anstatt daß sie ver-mahl ein zahlreiches Dienstpersonal, welches zu ordent-licher Besorgung der Waldungen doch allzeit weit zu ge-ring bleibt, mit großen Kosten unterhalten müssen, alleihre Unterthanen zu wirklichen Förstern verwandeln,

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