horten, daß wir daraus richtige Resultate abzuleitenin Stand gesetzt werden.
Der Zweck und die eigentlichen Geschäfte einer jedenRegierung bestehen, oder sollten doch wohl nur darinbestehen, den Staat vor allen äußern Anfällen sicherzu stellen; im Innern öffentliche Sicherheit, Ruhe undOrdnung zu erhalten; Gerechtigkeit handznhaben; dieStaatseinkünfte zu erheben, und zu verwalten. Mitallem klebrigen, was auf diese Verrichtungen nicht einenganz natürlichen oder unmittelbaren Bezug hat, solltejede Regierung billig verschont und befreyt bleiben. Wennaber gar eine Regierung sich selbst mit Landbkonomienoder Fabriken befassen muß, um dadurch einen Theilbffentlicher Einkünfte zu erhalten: so ist das weit unterihrer Würde, und weiter noch unter ihrem Interesse.Ich sage, unter ihrer Würde, weil sie sich dadurch mitihren Unterthanen in Konkurrenz setzt; bey dieser aberoft mit ihnen in Kollisionen kommen muß, aus welchensie sich nur durch eigene Machtsprüche ziehen kann; so,daß sie dabey die Redlichkeit ihrer Absichten stets ver-dächtig machen wird. Ich sage, mehr noch unter ihremInteresse, well sie dazu lauter Miethlinge bedarf, wel-che sie entweder übermäßig bezahlen, oder erwarten muß,von ihnen durch alle Stufe» bevorthcilt zu werden, wo-bey noch das Uebelfte ist, daß solche Miethlinge, umsich Verdienste zu machen, sowohl in einem als demandern Falle theils aus Unverstand, theils auch Boß-hcit so leicht das Ansehen der Regierung mißbrauchen,und damit die schreiendsten Ungerechtigkeiten gegen
die