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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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lasse mitunter anf Waldungen, die dem Staatsbürgernickt gut angelegen sind, Anzünder zur Konkurrenz,um dadurch Bevspiele der Preisechblmng zu geben, sodürste das angeführte Uebel, wo nicht ganz, doch größ-tenteils gehoben seyn.

Daß die Anlegung von Holzverzehrenden Fabrikenüberhaupt keinen nachtheiligen Einfluß, sondern viel-mehr wichtige Vortheile für den Staat, und für dieindividuellen Staatsbürger gewähre, ist außer allemZweifel; daß sie aber insbesondere in Rücksicht der Forst-polizep und Forstbewirthschaftung keinen nachtheiligen,sondern vielmehr den vortheilhaftesten, und ersprießlich-sten Einfluß habe, ist schon oben gesagt worden *).

DaS Forstpersonal muß sich eine zweckmäßige Orga-nisation, und die daraus allenfalls hervorgehende Re-duktion so gut gefallen lassen, als sich dasselbe so vieleStaatsbeamte gefallen lassen mußten.

Düse Reduktion kann überdies nicht sehr drückendwerden, da das meiste Fvrstpersonal in den zusammen-hängenden Staatswaldnngsresten, welche einstweilen alsReserve zu Deckung nnvorherzusehender Nothdurft undUnglncköfälle unter der bisherigen Administration ver-bleiben können, angestellt, und so Aufsicht und Indu-strie vorzüglich in Rücksicht der Hvlzsamcnlesung undder An - und Verpflanzung nützlich angewendet werden.

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est Oben L. I. S. 6y 7z.