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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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Die verkauften kleinen StaatSwaldungen, welchemit keinem zusammenhängenden Forste in zweckmäßigeVerbindung gekrackt werden können, geben ein Kapital,groß cder klein, das thut nichts zu.r Sache, es ist al-lemahl wie aus Nichts erschaffen.

Der Census verschaft eine beständige Einnahme,wobey zm Vermeidung der abschreckenden Gutswerths-rcoiston der jedesmahlige Klafter- oder Stammwerthper Tagwerk zum Maßstab oder Regulativ angenom-men werden darf; weil der^ Werth des Produkts alle-mahl den Werth des Fondskapitals genau bestimmt.Steuern und Fouragebeytrag werden auch von diesenverkauften Waldungen flüssig.

Daß die Kaufpreise wegen Mangel des Geldesund wegen überhäuften Markces weit unter den wahrenWerth herabsinken dürften, zumahl wenn der Staatnach seiner aufhabenden Pflicht zuvörderst die begüter-ten Staatsbürger mit Holzboden versehen, und sie al-lein zum Kauf lassen würde, hat allerdings einigenGrund; allein da oer Staat nie verliehrt, wen» mirdie individuellen Staatsbürger, gewinnen, da es nocheinen Rcitz giebt, wodurch das Herabsinken der Preiseverhütet werden kann, so ist dieser Einwurf nicht sehrerheblich.

Man mache geringe Zahlungsfristen von 8 12Jahren, und begnüge sich mit Interessen, wie sonst dieStaatskasse Nanoualschulden zu verzinsen pflegt. Man

lasse