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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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hat, sich so streng, so anhaltend und so kostbar in derFvrstwirthschast und in der Forstindustrie zu äußern, .wenn die Leitung des Holzhandels, und mit diesemdie vorgeblichen Staatsaufopfcrungen zwecklos, und un-gerecht sind, so stellt die Finanz ihren Grundsätzen undihrem Zwecke gemäß die Bedenken auf: warum solldie Staatskasse überflüssige Ausgaben über sich nehmen,warum soll sie vercinbarlich mir dem Staatszwecke nichtauf Minderung der Ausgaben nicht auf Mehrung derEinnahmen denken, und diejenigen Mittel ergreifen,welche ihr dießfalls nach rein empirischen Grundsätzendargebothen werden? In der Erwägung aller Gründeund Gcgengründe muß sich die Finanz überzeugt finden,daß sich ihre Ausgaben vermindern, indem sie sieht,daß der größte Theil der bisher für die Forstverwal-tung verwendeten Auslagen durch das Purifikations-und Alienativnssystem erspart worden, daß die puri-sizirten Reste der Staatowaldungcn nunmehr als Do-mainen betrachtet, und als solche benutzt werden kön-nen. Ihre Beruhigung muß den höchsten Grad derZufriedenheit erreichen, daß bey verminderen Ausga-ben, und vermehrten Einnahmen der beabsichtigte Staats-zwcck denn doch vollkommen erreicht wird. Der Beweishierfür fordert keine weite Herholnng. Er liegt naheund offen.

. Werden die Staatkwaldnngen purisizirt, so lassensich die Forstzinser die Schreib- und Anweisgeldcr wieeine eingelegte Gilt gerne gefallen. Die Steuern und derFourogebeytcag werden als neue StaatScinnahme flüssig.

Die