Man denke sich einmahl die Leitung und Führung derHolzhandels in den Händen der Regierung, so wir)es ganz in ihrer Macht und in ihrer Willkühr liegen,den Werth des Holzbodens, und des Holzes, soweitherab: oder hinauszusetzen, als es ihr gefällt.
Waren die Staatswaldnngen die einzigen Wald-örter, die da eristiren, so möchte dieses, abgesehen vonder Polizey und Staatswirthschaft, noch ziemlich gleich,gültig seyn, welchen Werth der Staat dem Regalie»-Prvdnkt beylegen will; aber da im Vaterlande Baier»,und vielleicht überall eine Menge Privatwaldungen aufdem Markte konknrrircn, so wird der PrivateigenthümerFundamental - Kapital und ihre Rente entweder großenTheils vernichtet, oder zum Nachtheil der Käufer un-gerecht hinaufgetrieben werden.
ES ist ganz gewiß, daß sich schon bisher die Holz-preise der Privaten nach den Festpreisen der Staats-waldungen richteten, und künftig anch richten werdenund muffen.
Die Konkurrenz dieser Privaten ändert also nichtsim Preise, sondern dieser muß sich nach dem Normal-preise der Staatswaldnngen richten.
Hält die Regierung die Hvlzpreise niedrig, so zer-nichtet sie in demselben Maße das Hinaiiwüidi'gendes Fundasnenral - Kapiralwerthes, und dessen Reuten.Erhöht sie die Holzpreise willkührlich, so ist der Käufer