fordert Nutzholzkonsumtion keinen so zahlreichen Hiebmehr, und die Beschädigung, welche dann durch dasAuslichten geschieht, kann in gar keine Betrachtungmehr kommen.
Wenn aber alles Vorgesagte wahr ist, oder dochwenigstens einige Aufmerksamkeit verdient, wie kannman die Forstbewtrthschaftung auf Acrarialkosten, undauf Staatsdisposttion der Vcwirthschaftung durch Pri-vaten im allgemeinen vorziehen?
So gut aber die Forstwi'rthschaft in den Handender Privaten gedeihen wird, eben so kann und wird inihren Handen gedeihen
2. Forstindustrie.
Allerdings ist richtig, daß ohne polizeiliche undstaatswirthschaftliche Einwirkung der Sraatszweck imAllgemeinen, wie in den untergeordneten Theilen nichterreicht werden kann. Allein so nothwendig ein beschei-denes Einwirken immer seyn mag, so nachtheilig wirdeine ängstliche Geschaftcley, sollte sie auch vorn reinenGefühl des Pflichteifers veranlaßt werden.
Die Forstschule ist und wird zu ewigen Zeiten vomwichtigsten Nutzen seyn.
Nur die Staatsgewalt und die Staatskraft kann sieorganiflren, und unterhalten. Aus der Forstschule »ichswen das für die Slaatt-waldungsresie bestimmte Forst-T t per-