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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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sind, jedoch nicht durch den Eigenthümer selbst verwal-tet werden, einen Mittelzustand zwischen den bereitsbezeichneten, und zu bezeichnenden nähmlich jenen be,hauptet, welche ohne Perceptionstheilung und fremderVerwaltung von dem Eigenthümer frey benützt werden.Diese nahen sich dem höchsten Grade von Wohlstand,wenn schon dieser von dem möglichsten im Ganzen auchnoch weit zurücksteht.

Sohln bleibt es immer unbestreitbar, daß einzigauch hier der Wohlstand durch freyeste Selbstthätigkeitmit eignem Interesse gepart am höchsten sich finde. DerBeweis hiervon liegt in dem ausnehmend blühenden Zu-stande der seit 1797 zur Vertheilung gekommenen, undvon allen Dienstbarkeiten gereignigten Gebirgswaldun-gen am Auerberg, Schwarzenberg, Weißenbacher-', Dei-senrieder - und Buchenbergerberg, dann Lippertskirch-ner-, Fahlnbacher-, Altofinger- und Kutterlingerberg rc.im Gegensatze der noch bestehenden Freygebirgswaldnn-gen. Den Beweis hiervon geben die Aiblingerau, nndHofoldinger Forsiwiesen, wo, seitdem selbe in freyes Ei-genthum übergingen, bereits mehrere Lose zum Holz,anfing von den Theilungs - Interessenten bestimmt wur-den. Alle diese vertheilten Waldflachen beweisen eineSache, auf die schon die Natur von selbst hinführt.Gibt sonach eine zweckmäßige Forstaufsicht diesem Stre-ben die geeignete Energie, so muß die Forstkultur ge-winnen, und alle in der Prüfung des Resultats III. ge-rügten Fehler müßten verschwinden.