b. Lc-rftbildungsanstalten,
Frühe schon war über systematischen Betrieb diesesStaatszweigeS nachgedacht, aber erst 1786 schien daserstemal)! der Gedanke, Forsikunde z»m gelehrten Fachezu erheben, gereift, und Regicrungssache geworden zuseyn. 1787 war eö dekretirt: Es soll eine Forstschuleentstehen, und ward sogleich ein Forstkulturfond ansge,wiesen, aber erst 1789 ging die Sache in Realität über.
Nun war es Staatsmanme, nur scicntivischenForstmännern den Forstbetrieb anzuvertrauen.
Auch diese Pflanzschule ward 182g umgebildet.
Dieses wäre sonach im allgemeinen Umrisse derStaatsorganism, durch den dem gesammtcn WaldstandePerpctnilat und Flor gegeben werden soll.
Ein zweytes gleich interessantes Bild ist das Be-streben und Ringen nach abwechselnden Versuchen, wo-durch die Waldflache an Produktionökraft gewinne»sollte. —
c. Lorstwirthschaft.
1770 erschien das allgemeine Verbot des HüthenSin den Waldungen, und war das Eichenpflanzen anbe,fohlen.
1772 war die Auszeige aller zu fällenden Stämmean die Unterthanen in ihren Gemeinds- und eignen Höl-zern den Förstern angewiesen, und ihnen genaue Auf-sicht eingeschärft, 1786 der nähmliche Befehl wiederhvhlt.
1792.