Druckschrift 
2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
Seite
585
Einzelbild herunterladen
 

585

Erst mit Ausbildung des deutschen Staatskorpersbey dem immerwährenden Zuwachse seines Stammesbey seinem feind- oder freundlichen Zusammentreffenmit fremden Staaten ward auch sein Gefühl nach fei-nerem Lebensgenuß rege. Die rohen Natursprodukte,Gerste und Haber genügten seinem Geschmacke bey bes-serem Vorgefühle nicht mehr. Er begann die Erdezu durchwühlen, und eine gewisse Strecke Landes mitallen Accefforien als das Dc> luum in Besitz zu nehmen.

Unter diesen Accefforien zählt nun schon das sali-sche Gesetz das ausschließliche Beholzungsrecht einer ge-wissen Strecke Waldes:8i gms in tllvr alceriuo IVla-teriam kursnis tuerir, 600 clenarüs culyabilis snäios-tnr" sind die gesetzlichen Ausdrücke, und gründen dieerste Spur deo privat-Waldeigenthrims physischeroder moralischer Personen.

Der Deutsche hatte bereits in seiner frühesten Epo,che das Bild von einer Staatsregierung. Diese fühlteBedürfnisse, und ihre Befriedigung mag wohl anfäng-lich ein schweres Problem in deutschen Zusammenkünf-ten gewesen seyn. Ungewohnt, für sich der Erde auchnur den ersten Nahrnngsstoff zu einreisten, mag eineAbgabe an die Staatsregierung von diesen Erzeugnissendamahls dem Deutschen noch ein Unding gewesen seyn. Unbekannt mit Veredlung der Produkte unbe-wandert im Fache kaufmännischer Spekulationen warDeutschlands Handel noch ein Embrio, der erst seineEntwicklung erwartete.

Bey