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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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die Beschäftigung des Volkes vermehren, und dadurchArbeit und Wohlstand verbreiten.

Werden nun dergleichen große «nnützbare Waldun-gen an Privatpersonen überlassen, und hierdurch ihrerSpekulation ein neuer Spielraum geöffnet, so wird aucheben dadurch die Sraatsregie über die übrigen Fdrstevereinfacht, und eine nicht geringe Ersparung des kost-spieligen Fvrstpersonals bezweckt werden.

Auf die nähmliche Art waren auch die übrigenkleinern Staatswaldnngen an Private zu veräußern,weil sie wegen ihrer isvlirten Lage und geringen Flä-cheninhalts nicht gehbrig beaufsichtct, und bewirthschaf-tet werden können.

Der hieraus zu erlösende Kaufschillmg wird denStaat leicht in Stand setzen, hierfür ein anderes voll-gültiges Surrogat zu substiluiren, nebenbcy aber wirdauch durch die den Privaten eröffnete Gelegenheit zuSpekulationen und besserer Würdigung der Gründe rc.die gemeine Wohlfahrt und der Nationalreichthum sehrmerklich vermehrt werde».

Damit aber dem Staate in keinem Falle ein Nach-theil zuwachse, wenn er einen Theil seiner Waldungenan Privatpersonen zur freyen Benützung überläßt:und damit das Land in jedem Falle gegen Holzmangekgesichert bleibe, so ist vorläufig nothwendig (wie schonbey der ersten Frage über die Pnvatunterthanewaldun»gen xc:o. 4 Lcl L. bemerkt wurde) daß die Regierung

auf