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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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auf alle Fälle sich die nöthigen Waldungen vorbehalte,und würden jene den Vorzng verdienen, welche an Ms,stn, Kanälen und Landstraßen liegen.

Da ohnehin dermalst die Forstpurifikation im Mit-tel liegt, wodurch die Fvrstrechtler ausgeschieden, undihre eigene Waldantheile zur Benützung erhalten werden:

Da sich durch diese Ausscheidung der Rest jenerUnterthanen zeigen wird, welche noch ferner aus denStaatswaldungen gegen Bezahlung bcholzt werden müs-sen , und bey diesem ForstpurisikationSgcschäfte der Ge-halt der eigenthümlichen Privatnnterthanswaldungen ge-prüft und tarirt werden kann : so wird es nicht soschwer fallen, das angemessene Verhältniß der Waldun,gen mit Rücksicht auf Lokalitäten auszumittcln, welchesich der Staat vorbehalten muß, um daS Land vorallsnfallsigem Hvlzmangel zu sichern.

Und ich glaube zuverlässig, daß das Resultat Im-mer dahin ausfallen werde, daß ein großer Theil derStaatswaldungen entbehrlich befunden werden müsse,wen» auch auf die hier Landes hier und da häufig vor-liegenden Brennmaterialien, als: Steinkohlen und Torfgar keine Rücksicht genommen wird rc.

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