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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
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halten, als ganz auf eigene Gefahr etwas zu unter-nehmen.

Wird nun die Beschaffenheit der ungeheuren Staats-ivaldungen genauer untersucht, so wird man sich über-zeugen, daß besonders in den Gebirgsgegenden beträcht-liche Walddistrikte vorhanden sind, aus welchen das Hol;manchmahl gar nicht ausgeführt werden kann; manch-mahl aber beynahe gar keinen Kaufswcrth hat.

Ein Beyspiel für den ersten Fall giebt ein Theil derehemahligen Kloster Ertalischen Waldungen gegen dieHalbammer zu, und für den zweyten Fall der größereTheil des sogenannten FürstenwaldeS zu Hohenschwan-gau, wo der Stamm Van« und Schneidholz um 8, unddie Klafter Buchen- und Fichtenholz um z und 6 kr.sicher verkauft wurden. Wie ich denn auch von letzte-rer Revier überzeugt bin, daß der eigentliche Forstcrtrazniemahls auf Besoldung deö da angestellten Fvrstperso-nais hinreichen wird»

Bey solchen Lokalverhältnissen müßte es doch demStaate wichtige Vortheile gewähren, wenn dergleichenbisher unnützbare Waldungen an Private verliehen wür-den, welche durch Äulegung von Manufakturen (wo-mit hier und da die nun ausgeleerten herrlichen Klo-stergebäude ohne Nachtheil des Staats in Verbindunggesetzt werden könnten, und wodurch den neuen Fabri-kanten die wichtigste Unterstützung in Ersparnng desgroße» Bauschillings für das nöthige Gebäude zuging)

die