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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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Folgende Ansichten sollen über diese Behauptungentscheiden.

Unkäugbar ist eS, daß der Staat, nachdem nunauch die Realitäten der Klöster demselben zugefallen sind,ungeheure Waldungsdistrikte besitze«

Neben dem Berg- und Hüttenbaue und dem Sa-linenwescn, wurden seitdem von der Regierung keineFabriken oder Manufakturen, welche einen vorzüglichenHolzaufwand erfordern, betrieben, und werden auch so-bald nicht betrieben werden, weil landeSfürsiliche Ma-nufakturen nur höchst selten den Nutzen gewähren, denman sich davon verspricht, oder den eine Manufakturvon Privaten gewahren würde: denn der Fleiß der,zeitigen, welche einer landesfärstlichen Manufaktur vor-stehen, ist bey weitem nicht so groß, als der Fleiß ei-nes Privaten, der für feine» eigenen Nutzen arbeitet.

Ein eben so großer Unterschied waltet in Hinsichtder Sparsamkeit zwischen einer landesfürstlichen undPrivatmanufaktur ob; zu jener wird immer ein ungleichstärkerer Fond erfordert als zu dieser re»

Endlich werden die Beamten u. dgl. einen große»Theil des Gewinnes aufzehren, welcher Abgang beyPrivaten ganz ersparet wird»

So lauge also dem Staate noch andere Mittel übrigsind, geschickte Fabrikanten bey neuen Unternehmungenzu unterstützen, ist es immer räthlicher sich an diese z»

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