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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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20 .

Der Vorlage der gemeinschaftlichen mit der erstenDeputation zu rektifizirenden Forstordnung, so wie derfür ein jedes einzelnes Individuum der obern, und un-tern Forsibedienten auszufertigenden Spezial-Instruktio-nen, zu deren Bevollständigung von den äußern Forst-behörden alle örtlichen Materialien zu erholen sind, wirdgleichfalls bis Ende Septembers dieses Jahres entge-gen gesehen.

21 .

Als Norm« deS in dieser Spezial - Instruktionauszudrückenden, sich selbst kontrvlirenden Wirkungs-kreises wird die sogleich in Vollzug zu setzende Bestim-mung vorausgeschickt, daß die bisher den Rentbeamtcnübertragene kostbare persönliche Koutrolirnng aufgeho-ben, und durch nachfolgende GeschäftS - Tradition sur,rvgirt werden solle.

Die Material-Forstproduktion wird dermal,! durchdie Entschließungen, theils auf den jüngsten vorliegen-den Forstwirthschafts-Bericht, theils auf den künftigeintreffenden provisorischen Etat, und seiner Zeit durchdie definitive Taxation anSgemittelt, und festgesetzt.

Diese Material-Produktion wird unter der Leitungdes Oberförsters, durch die persönlichen Dienste der Re-vierfdrstcr mit Bepstand seiner Forsiwarrer und Forstge-hilfen realisirt.

Der