den soll, werden dle beyden Fsrstinspektionen Fried-berg, und Deggenborf, und zwar für erste derForstcaxator Däffn er, für die zweyte der Forst-taxator Neebauer, bestimmt»
Die Taxation der Inspektion für die Salinen«Waldungen ist bereits dem Forsttaxator Hu-ber übertragen.
Für die übrigen Forstinspektionen, so wie für jeneOberfdrstereyen der vorgenannten z Inspektionen, aufwelche sich die angefangene Taxation nicht erstreckt,soll von den einschlägigen Oberförstern mit Zuziehungder Revierfbrster, jedoch ohne Vernachlässigung ihrerlausenden Dienstes-Geschäfte im provisorischen Etatdes Forstertrags, dessen Revision der Forstinspektor anOrt und Stelle vorzunehmen, und mit seinem Gutach-ten von Revier zu Revier zu begleiten hat, nach einemmitzutheilenden gleichförmigen Muster bis Ende Septem-bers dieses Jahrs entworfen werden.
Den drey Forsttaratoren, Daffner, Neebauerund Hub er wird zur Verbindlichkeit gemacht, ausdenjenigen Geometern und Taxations-Kandidaten, wel-che ihnen zu ihrem Geschäft beygegeben werden, diefähigsten, und fleißigsten Subjekte zu vollkommenenTaratoren auszubilden, welche sodann in dieser Eigen-schaft theils in den übrigen Inspektionen der baierischenProvinz angewendet, theils in die übrigen Provinzenversendet werden können.
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