Druckschrift 
2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
Seite
560
Einzelbild herunterladen
 

den soll, werden dle beyden Fsrstinspektionen Fried-berg, und Deggenborf, und zwar für erste derForstcaxator Däffn er, für die zweyte der Forst-taxator Neebauer, bestimmt»

Die Taxation der Inspektion für die Salinen«Waldungen ist bereits dem Forsttaxator Hu-ber übertragen.

Für die übrigen Forstinspektionen, so wie für jeneOberfdrstereyen der vorgenannten z Inspektionen, aufwelche sich die angefangene Taxation nicht erstreckt,soll von den einschlägigen Oberförstern mit Zuziehungder Revierfbrster, jedoch ohne Vernachlässigung ihrerlausenden Dienstes-Geschäfte im provisorischen Etatdes Forstertrags, dessen Revision der Forstinspektor anOrt und Stelle vorzunehmen, und mit seinem Gutach-ten von Revier zu Revier zu begleiten hat, nach einemmitzutheilenden gleichförmigen Muster bis Ende Septem-bers dieses Jahrs entworfen werden.

Den drey Forsttaratoren, Daffner, Neebauerund Hub er wird zur Verbindlichkeit gemacht, ausdenjenigen Geometern und Taxations-Kandidaten, wel-che ihnen zu ihrem Geschäft beygegeben werden, diefähigsten, und fleißigsten Subjekte zu vollkommenenTaratoren auszubilden, welche sodann in dieser Eigen-schaft theils in den übrigen Inspektionen der baierischenProvinz angewendet, theils in die übrigen Provinzenversendet werden können.

20.