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Der Oberförster, und Revierfdrster führen über dieseexekutive Realisirung, und zwar ein jeder besonders einegleiche Material-Rechnung, nach einem hierüber auszu-fertigende» Schema, in welchem die erzielte Produktiondie Einnahme, und die eintretende Veräußerung, oderAbgabe, welche gemeinschaftlich vom Oberförster, undRevierförster besorgt wird, die Ausgabe bildet.
Diese Material-Rechnung, welche in den Ausgabs,theil den Werth, oder Preis des abgegebenen, oder ver-kauften Materials auszeigen muß, übergiebt der Revier-förster dem betreffenden Rentbeamten, der Oberförsterder Landesdireklivn, jener erhebt das Geld in den, inden Protokollen enthaltenen Zahlungs - Terminen, »nbdiese vergleicht die Geldrechnung des Rentbeamten mitder Material - Rechnung des Oberförsters. Die Kontro-lirnng ist hiernach in dem nothwendig gleichen Inhaltedreyer Rechnungen, und nicht mehr in einer theuer be-zahlten, und nicht immer beobachteten Präsenz eines inden Forstgeschäfteu meistens ununterrichteten Beamte»gelegt.
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Die durch diese neue Personal - Organisation in derKlaffe der vormahligen Forstmeister entstehenden Quie-scenten mit ihren dießfallsigen, aus ihrer rektifizieren Fas-sten sich ergebenden Pensionö - Geldbezügen, welchegleichfalls mit dem i. April dieses Jahres gegen Einzugaller vormahligen Geld- und Natural-Besoldung eintre-ten, sind, wie folgt:
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