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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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Liquidations-Protokoll herzustellen, in zweifelhaften Fül-len aber rechtliche Gutachten, oder Vergleichsvorschlägeeinzusenden haben.

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Mit dem Purifikatios - Geschäfte soll der Verkaufder kleinen Waldungen in gleichem Schritte fortgeführtwerden.

Die dießfallsige Vorbereitung ist mittelst genauerHerstellung der Fläche, ihres Werthes, und der Ver-kaufs-Motiven von Inspektion zu Inspektion zu bear-beiten, die für eine Inspektion geschlossene Vorbereitungim Ganzen der höchsten Ratifikation zu untergeben,und nach Erfolg derselben der wirkliche Verkauf insuccessiven Partien, damit der Werth der Waare durchAnhäufung der Concurrenz nicht geschwächt werde, nachden hierüber gegebenen eigenen Vorschriften in Vollzugzu setzen.

Es versteht sich von selbst, daß die in diesem,und dem vorgehenden Artikel anbefohlene Purifikations-und Verkaufsgeschäfte künftig nur von den einschlägi,gen Gliedern der ^teu Sektion der zten Deputationzu bearbeiten sind.

Zu denjenigen Forstinfpektionen, in welchen daSdefinitive Tarations-Geschäft nach der hierüber bevor-stehenden wiss.nschaftliche» Instruktion angefangen wer-den