Das Resultat vorn Ganzen war, daß für i27rzAagwerke solcher Waldgründe eine halbe Million ba> lres Geld erworben, jedes Tagwerk, das nach der vo, .!
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ner verschiedenen Tagwerkzahl öffentlich durch unterzeich- >riete Commission versteigert werden, und zwar unter fol-genden Bedingungen: i) Läßt man diese Gründe auffreyes Eigenthum wie walzende Stücke an, 2) und auchzur freyen Kultur; daher ein künftiger Eigenthümer diese ,lGründe ungehindert auf Holz, Felder, Wiesen rc. kulli,Viren, auch sie mit Häusern und anderen Gebäuden »er- !sehen kann. z) Haftet neben der verfassungsmäßigen I!Steuer und dem Fonragebeytrag darauf nur ein jährli- ,cher Bvdenzins von 30 Kr. nach dem Hundert des ausfal- ^lenden Kaufschillings berechnet. 4) Die Jurisdiktion wird finicht mitverkauft; noch weniger kann die Edelniannsfrey- sheit darauf jemahls ausgedehnt werden, und will man die- :!ses hiermit zur ausschließenden Bedingniß erklärt haben. !5) Don dem Kanfschilling ist die Hälfte sogleich bey den ,!einschlägigen Gerichtsstcllen, welche diese Gelder nage, !säumt an die hiesige Staatskasse einzusenden haben, zu er- ^!legen; mit der anderen Hälfte können nach Umständen neine, oder zwey unverzinsliche Fristen eintreten; doch ^bleibt bis zur vollen Abführung des Kaufschillings auf den sGründen das Onnsticurum posseilvrium hiermit ausdrüä- flich vorbehalten, ü) Dagegen sichert auch die Käufer der ^vorliegend höchste agnatische Consens gegen jede Rüä-sprache. 7) Die ersten Kaufbriefe werde» von der kur- !fürstl. General - Landesdirektivn, neben welchen keine >«ei- ^tere Ankunftsbricfe von den Beamten mehr erforderlich Isind, mit gänzlichem Taren - Nachlaß, bloß gegen Schreib- ^und Siegelgeld ausgefertigt. -x
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