Mein Erbiethen, vermittelst dieses Verkaufes in Zeitvon sechs Wochen 200 st. in die Staatskasse zu liefern,
besiegte alle andere Schwierigkeiten; ich wurde daher zumKommissär dieses Geschäfts ernannt, worauf bald einedffentliche Bekanntmachung folgte, die, als der Inbe-griff aller bey diesem Verkaufe aufgestellten Grundsätze,hier ihren Platz wohl verdienen mag'-). Alle übrigeDetails sind in den Beylagen L, v und L enthalten.
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*) Bekanntmachung. Seine kurfürstliche Durchleucht rc. ha«den in den höchsten Nescripten vom igten Jnnkns, ZtenJulius, und iSten August dieses Jahrs den Verkauf derkleinen zerstreuten Stsatswaldungen, jedoch in Verbanddes Purifikations - Systems bey den großen Forsten, gnä-digst beschlossen, und zwar aus mehreren wichtigen Rück-sichten, theils, weil kleine zerstreute Waldungen einerächten Forstwirthschaft nicht fähig sind, theils auch dieimmer zu kostspielige Regie nicht verlohnen, also nachStaatsokonvmie-Grundsätzen aus der Liste der Finanzengestrichen werden müssen.
Zudem kann dadurch gegenwärtig der Deckung derdringenden Staatsbedürfnissc die zweckmäßigste Hülfe zu-gehen , und wenn zugleich die der Staats - Regie bleiben-den Förste von allen so mißlichen Servituten, oder sonsti-gen Ansprüchen, und deßwegen immer vorkommenden Miß-handlungen, gereiniget sind, so eröffnet sich von selbst dieweit fruchtbarere Bahn für reine Forstkultur und für dieStaatskasse.
Diese Waldungen werden bereits vermessen, und da-her nächstens ganz, oder in abLothcilteu Partien nach ei-,
vor