nigsten nachteilig, allerhand Vrsachen halber, MLaß es derselben nutz - vnd thuenlicher, den FuedernvnS nie den Scheidern nach, fnrgezaigt, vnd außge-führt werden. Wie dann auch ainer dem andern, seineFörth, aufn Fahl Er solche selbß zu bestimbter Zeit„it verrichten kdndt, oder wvlte. Zu ybergeben »itmacht haben solle. Der Haßl solle in konfftig, mt Je-dermann abzumaiffen frey stehen; sondern die, so inForst berechtigt, Ihre mitl- vnd Zwerchzeun, in denFeldern abgehen, für die Frid thails Dornhecken, vndgehäger Zigln, oder Graben aufwerffen, ausser wo esdie vnuermeidliche Notturfft erhaischt, sollest» deineräilcrerion nach, den Haßl, gegen gebührlicher Bezah-lung volgen lassen. Nit weniger wollen Wir, dassder vntzt dato in grosser Anzahl beschehen Gaiff-trib im Forst, gentzlichen abgestellt vnd durch die Forst-Knecht hierauf obacht gegeben: auch die Verbrecherabgestraffr werden.
Gleichfahls sollen die neu aufgerichten Kollstett,Ziegl- vnd KalkhOefen, Item das Bechbrennen zuAppertzhouen abgeschafft, vnd dieser Ofen gar nider-gerissen, wie auch ainiche neue Holtzwisen nit außge-maist: oder zu stöckhen Zuegelasscn werden. Zu denverbleibenden ZieglOefen aber, sollen aüain die Stöckh,vnd fauls ligents Holtz genommen, vnd ainem Zieglerdas Jahr yber 6 Oefen zu brennen, nit erlaubt wer-den, wie mit mehrerem in blro. z. zu sehen, Deßwe-gen Wir dann Vuserm Cassrner zu Ingolstadt Beuelchzuekommen lassen. Vnd nachdem bißher der Waidt-
aschen