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[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
Entstehung
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ras junge aufwachsende Holtz verhindert, vnd ertrucktworden. Wollen Wir, dass solche Anordnung, aller,dlnqs abgcstellt, vnd hinfüran das Holtz aus Unseren^Fvrst, den Jenigen, welche in den alten durch VnftrnCasstner zu Jngolstaat, vnd dich Pfleger, fürgelegtcnForst Registern, »it zu finden seyn, lauth der Bey-lag dlro. 2. liit allain gar abgeschafft werden, sondernbeuelchen dir auch hiemit, dass du denen, so sich inRegistern befinden, Nemblich amen Paurn, nach gele»genheit seines Guets i8 vnd iz, ainem Hueber 12.Söldner 7. vnd 5, Irem auf ain Schloß vnd Hofpan40., vnd ainen Pfarrhof auch 15. Frieder, weiln eSnach der Claffker nit wohl thuenlich, gegen Raichungder alten Forstgült, vnd allain auf ain interim, bißzu sehen, ob auch der Forst ain solches ertragen wür-det klnden, geben und volgen lassest.

Vnd weiln in mehr angeregtem Forst, noch s»ml Windtwürff, vnd ligent Holtz verhanden, dass ba-uen die Ienige, so, wie uerstanden, an diesem Forstgewidmet, fast in die z Jahr behültzt werden könden;So solle durchgehent kainem ainicher Stamm stehentHoltz abgebcn werden, so lang biß bernhrts ligentHoltz gantz vnd gar außgeführt, vnd damit der Forstgeraumbr wirket, solche Außfuhr solle Jedes Jahrs,Zwischen Michaeli, vnd Georgi beschehen, oder son-sten zu bequember Zeit, da es ohne schaden seyn kann,auch solle Jedwederem sein Anzahl Fdrrh, durch dieForstkuecht, mit Borwissen dein Pflegers, an solche»Mhen, da es der Wildtfuhr vnd dem Forst, am we-

nig-