gründet, und zn wissen gemacht werden, und sie nichtsdesto weniger, wie vorher solche zwey Jahre lang dieHütte ihren Nutz nach, inzehaben, und zegebrauchenmacht haben; wurden aber fürs letzt vbernanten Joa-chim Poschinger, seine Erben, und Nachkommen, solchihr Erbrecht widerum verkaufen, so sind uns undnnftrn Pflegsohn und desselben Erben abermal daSAnboth zethun schuldig, wollen wir nicht kaufen, somdgen sie doch mit unfern Guthcißen einen ehrlichenMan», der solcher Hüten vorstehen mag, und Gült,Stift, und andere billige Foderung gewiß ist, wohlverkaufen, immassen dann solches bey allen Erbrecht-güttcrn der Herrschaft Degenberg in Gebrauch Her-kommen.
Alles getreulich ohne Gefehrde, dessen zu wahrerUrkund haben wir vorgenannte Vormünder unserswvhlernannt jungen Herrns zum Degenberg rc. auchfür dessen Erben und Nachkommen mehr angedeutenJoachim Poschinger, Wandula seiner Hausfrau, alsihren Erben, und Nachkommen, gegen Empfangungeines Revers des äsrum diesen Brief gleichweis, die-sen Erbrechts, Brief mit unfern eigenen angebvhrnenanhangenden Jnsigl verfertiget zugestellt, und gebenSamstag den roten Tag Monats Juli, als man zahltnach Christi unsers lieben Herr» Geburt im ritzte»Jahr.