das Strcurechen eben so schädlich fand als die Weide,wurde es nur noch In gewissen Distrikten im nächstschlagbaren Holze erlaubt, wo es keinen Schaden mehrthun konnte. So bestimmte man gleichfalls gewisseMaßregeln für das Taxenhauen, oder Baumstümmeln,und wies demselben in neuern Zeiten eigene Platze an.
Die immer strengere Aufmerksamkeit auf den Wohl-stand der Wälder entdeckte endlich auch den Schaden,der ihnen durch das Pecheln zuging, und führte auchhierin eine beschrankende Ordnung ein. — Andere Be-nützungen der Wälder, oder Bäume von Gärbern,Färbern u. dgl. sind hier zu Lande beynahe noch kaumbekannt, daher kamen auch bisher noch keine ndthigenOrdnungen hierüber vor. Ueber die Mästung alleinhaben wir einige Vorschriften und Beschränkungen,die aber heut zu Tage meistens deßwegen ohne An-wendung sind, weil es so wenig Laubwaldungen mehrgiebt. Nur die Jagd allein hatte bis jetzt noch ihrenunbeschrankten Tummelplatz — wenigstens in Hinsichtdes Waldbodens.
Dieß ist also das ganze Gemählde von dem ehe-mahlige» und gegenwärtigen Zustande der WälderBaierns, über welche nun auch ein besserer Zeitgeist— der Genius der Kultur, der standhaft wider alleGemeinschaft kämpft, und nur dem vereinzelnten Privat»Eigenthnme huldigt — seine wohlrhätigen Fittige aus-breitet. Daher sind bereits alle Gemeindewaldungenabgetheilt, und in Privatwaldungen verwandelt worden;
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