Beschränkung der Weidenschaft und des Streurechenö,,iuf Nachpflanzung der Eichen abzielt.
Unterdessen blieben doch die Jäger noch immer munbeschränktem Besitze ihrer Despotie, wobey ihnendie fürstliche Jagdleidenschaft sehr zu statten kam, auchdarum alles mir bliuscr Verehrung und Gehorsamsich unter ihre Tiranucy beugte. Man wußte baldnicht mehr, ob die Schergen oder die Jäger eine grb»ßere Landplage wären, wie selbst das Generalmandatvom z. März 1778 eine grelle Schilderung von diesenLeuten entwirft : „ gleichwie im Uebrigen nicht nungegen die Wildschützen, sondern auch gegen dieIagerev, und Zwar die letztere sowohl wegeneben gedachter Hegung allzuhäufigen Wilds alsanderer Exzessen halber und insonderheit darü-ber geklagt wird, daß sie den Unterthan mitanmaßlichen Frohnen und Scharwerken beschwer-lich fallen, das Brenn- und Zaunholz nebst dem(oestreu öfter nur aus Passion, oder inceressirrerAbsicht verweigern, mit Schlagen und andermunmenschlichen Traktament begegnen, die ver-schlossenen Zäune mit Fleiß aufreissen, und demWild dadurch schädliche Oefnungen machen, diezu dessen Abtreibung benöthigten Hunde, wennes gleich keine verbothene Fang - sondern Hütter-hunde sind, unter allerhand falsch- und erdich-teten Vorwänden nicht nur auf dem Felde, son-dern sogar auf den Stählen todt schiessen, undwas dergleichen Ungebühren mehr sind; so gehen' D r wir