mehr Ordnung in den Wäldern zu erzielen; dadurchempörte sie aber die Leidenschaft der Jäger, die ander Hofkammer und dem mitverschwornen Oberstjäger-meisteramte zu mächtige Stützen hatten; es gab alsoeine Menge Kollisionen und Streitigkeiten, unter denendas Direktorium endlich erlag, und den iz. Märzi6yZ aufgeldset wurde. Nach diesem Siege wuchs derUebermuth und die Tiranney des Jagdgefolges nurnoch mehr. Die folgenden Verordnungen sind nichtsals Wiederhohlungen der schon anbefohlenen Eichen»Pflanzung und des Ausftchrverbvths des Werkholzesnach Oestreich. Das Mandat von 1732 enthält eben-falls nichts weiter als obigen Befehl, Eichen zupflanzen, und allgemeine Abstellung der Waldabbdi-gungen und übermäßiger Waldweidenschasten.
Erst mit der zweyten Hälfte des i8ten Jahrhun-derts entwickelte sich die Forstkameraldirektivn ganz;es wurde ein Beamter zu Aichach, Hemrich Roste-letzky, nach München berufen, und ihm die Forstin-spektion vermöge ausgefertigter Instruktion vom iLtenOktober 1752 übertragen. Ihr Inhalt bezieht sichganz allgemein bloß — auf bessere Rultur, Ver-hinderung der waldabödigung und daher vsrzu-nehmende Visitationen und Unterrichtertheilung.
Dieß veranlaßte bald eine Art Forstkollegiums;es wurde nähmlich eine eigene allgemeine Forstkom-mijsion unterm i-ften März 1752 errichtet, die eineneigenen Präsidenten hatte; das Hanpttriebrad deSGanzen war aber Kosteletzkp. Diese Kommission legte