Druckschrift 
[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
Entstehung
Seite
46
Einzelbild herunterladen
 

such noch viel über Abnahme der Eichen und der Mastgeklagt, und daher auf eifrige Nachpflanzung gedrungen.

Mit Anfang der zweyten Hälfte des i7ten Jahr-hunderts kommt nichts weiter vor, als daß hier derRentmeisterische Umritt durch seine Instruktion von1669 wirklich eine Abscheidung der Polizey von derJustitz auch in der Person zum Zweck hatte; daherenthält Art. zz. Die Forst - und Holz - Ordnungsoll er Rentmeister genau halten, insonderheitdas Eichholz und der Obstbaume, damit selbenicht abgehen, sondern nachgepflanzt werden,beobachten, und wo die Beamte überfüllt sind,das Uebermaß einziehen."

Die verschiedenen Beschwerden im Bau - Polizey«und Forstwesen brachten aber auch für diese Gegen,stände eine eigene Oberdirektion daS Generallandes»bau - Direktorium von zu Stande. Ihmwurde wörtlich alles, was zur Ronfervirung derForst und Gehölz vorträg- und nützlich seynkann, oder mag, jedoch mit Vorbehalt und Be-nehmung eines jeden Standes Rechten und Ge-rechtsambe, oder alten Herkommens und Anwei-sung der Forstordnung übertragen.

Diese Stelle zeigte sich Anfangs sehr thätig, vor-züglich darin, daß sie den Exzessen, Veruntreuungenund der Tiranney der Jäger Einhalt thun wollte; sieverboth alle Holzausfuhr, ausser Landes, und suchte

mehr