churfärstlichen, sondern auch von den ständischen Jä-gern. Die Jagd war allgemein Lieblingsleidenschafr;
man
lasst, begriffen, allerdings bewendten lassen. So erbit-tern wir iedoch benebens auch die sach dahin, das an de-nen vrthen, wo die Paugründt ohne der Grundtherrnvnd vnderthonncn verschulden, vnder denen vvrbeygange-nen verderblichen Kriegs-Jahren mit Holz angeflocken,die Jleit- vnd Abraumbung derselben Mcuigelich vnuer-werth bleibe, So wir dir zur Nachricht vnd mit demgnedigsten bcuelch bedeitten wollen, das du vvrstandtncr-massen an dennen orthen, wo die Paugründt ohne derGrundtherrn vnd vnderthonnen verschulden, vnder dennenvorbeygangenen Khriegsiharn mit Holz angeflochen, dieSieit- vnd abraumbung deren Menigelich verstatten sollest,Vvljichet rc.
Minnichen den 27. Apprill >^uno 1669.
An alle Gerichter vberlandts abgaugen.
Be plage L.
Hochgeborner Graf: Genedig vnd hvchgebiettunder Herrvbrister Jägermeister.
Eur Gräfl. Gnaden wirktet Zweifels ohne genedigdewust sein, waß Ihre Chur Fürst!. Durch!, vnser aller-seits Genedigister Herr an dero Landtgerichter für gene-diglsten beuelch haben laßen ausgehen, Crafft dessen denvnderthonen bewilligt worden, daß sie ihre alt edtligendePaufeldter, welche mit Cronstauden vnd andern verwaren«ußreithcn mögen, Massen da» solches vor den khiirckenöffentlich durch die ambtleith außgeruffen worden, Nunkhan aber Eur Gräfl. Gnaden ich vnbericht nicht lassen,daß die vnderthonen in meinem mir genedigist anuer-thrautte« pber Reiter ambt Grasbrun bep solchem nit
blei-