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[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
Entstehung
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Nur von sZris, selten von xrari« sprechen die er-sten Urkunden bey den Besitzungen; Holz oder Forstwurde nur gemeinhin genannt, wodurch also

noch kein Eigenthum bezeichnet wird. Weide und Waldwaren damahls noch kein besonderes Eigenthum; sie ge-hörten bloß zum allgemeinen Eigenthum der Gegend,der Nauen, nachhin des Staats: doch unterschied sich dieWeide oft dadurch, daß man nur die nähern, licht ge-wordenen Plätze des Waldes Weide nannte ohne dochdie Weidenschaft selbst in dem daranstvssendcn Waldeaufzugebcn.

Daher heißt cs auch in der Geschichte der deut,schen Landwirthschaft, von Karl Gottlieb Anton i.TH.S. 68-Bey jener ersten Vertheilung der Grund-stücke war nur artbares Land, Feld und Wiese be-stimmt, und in Gränzen gebracht worden; nicht sodie Waldungen, entweder darum nicht, weil sie keine»Werth hatten, niemand ausschließlichen Besitz verlang-te, oder weil ihre Ausgcbreitheit keine Gränzziehungerlaubte, oder weil man es für nbthig hielt, sie alsGemeingut vorzubehaltcn, und s» war Deutschland,und selbst Frankreich vor Karl dem Großen noch vollvon Wäldern rc." Wie Tcurschland zur Zeit aussah,als es den Römern bekannt wurde, ist auS den gräß-lichen Zügen, mit welchen es Tacitus schildert, zurGenüge bekannt.*)

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*) Ouis nuc ^.srics relicts 6errn»nirim peterec, in,tormem terris. nt'persm coelo, krillein cuicu nlpsvi».

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