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Geschichtliche Nachrichten über die Familie v. Enckevort : Zusammengestellt auf Grund der Vorarbeiten des Eduard v. Enckevort
Entstehung
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anderen Teil van seiner inzwischen verstorbenen Schwieger-mutter von Meyer, Zu solchem Recht besaß der Haupt-mann von Enckevort das Gut Vogelfang, als sich dieFamilie von Lilienström auf sein Ansuchen veranlaßt fand,ihm auch die Lehnsgerechtigkeit an dem Gute zu verkaufen,Ts erfolgte diese Erwerbung durch die mit dem (OberstenZakob von Lilienströ m geschlossenen Verträge vom 8. Augusts720 bezw. vom s6. Zum s722.

Am s6. Zuli s720 richtete der Hauptmann Bernd Fried-rich von Enckevort eine Tingabe an den König, in welcherer die durch ihn erfolgte Erwerbung des Gutes vogelsangmitteilt und um die landesherrliche Konfirmation und Be-lehnung nachsucht. Da er aber nur einen einzigen Sohnund viele Töchter habe, so bittet er, in Vorsorge für seineTöchter, das Gut in ein Kunkellchn zu verwandeln. Diehinterpommersche Negierung zu Stargard erhielt den Auf-trag, über die Angelegenheit zu berichten. Sie forderteunterm s>. September vom Hauptmann von Tnekevortzunächst die Tinreichung des Kontraktes mit dem (Oberstenvon Lilien ström und eine Übersicht seiner iura undmelioratianes an dem Gute vogelsang. Am Ende desselbenMonats überreichte Bernd Friedrich eine solche Übersicht.Nach derselben betrug der von ihm gezahlte KaufpreisH722 Rtlr, u, s7 Gr., die auf das Gut verwandten Melio-rationskosten 222s Tlr., zusammen 7032 Tlr, s7 Gr. Denmit dem (Obristen von Lilienström errichteten Vertragüber die Abtretung der Lehnsgerechtigkeit konnte er nochnicht mitsenden, da er denselben noch nicht erhallen, abertäglich aus Schweden vollzogen erwartete.

Hierauf erfolgte dann ein Bericht der pommerschenRegierung vom s2. Dezember s720 unter Darlegung der tat-sächlichen Verhältnisse. An die Lehnskammer erging darausunterm 2H. Dezember s?20 der Befehl, mit der Kgl. Amts-kammer zu überlegen, ob es nicht, da die Hälfte des Dorfesvogelsang zum Amte Üekermünde gehöre, zuträglich sei, auch