Dupin
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Aönigs, ein Decret des Nationalconvents vorschützte, welches die königliche Fa-milie ihrer Güter beraubt und die Bezahlung ihrer Sckulden auf sich genommenyabe, zeigte D. mit seiner gewöhnlichen Lebhaftigkeit, daß, so lange Desgraviersnicht bezahlt sei, Ludwig XVlll. sein Schuldner bleiben und heißen müsse. D. be-reitet sich gewiß ernsthaft zu seinen gerichtlichen Reden vor; allein die besten undberedtesten Regungen werden erst vor Gericht in ihm erweckt; eine Einwendung,eine schwache Rede des Gegners, eine Bemerkung des Gerichtspräsidenten sindgleichsam Stacheln, die seinen Geist anspornen und zu einem überraschenden Flugantreiben. Solche unerwartete Wendungen in seiner Rede sind theils ernsthaft,cheilS witzig und ironisch, und mehrmals hat er durch eine ahnliche Herzens-ergießung, zuweilen durch einen heitern Einfall seine Sache gewonnen. Die ernst-haftesten Gegenstande weiß er auf diese Weise, die keineswegs die Frucht des Stu-diums, sondern ein ihm angeborenes originelles Talent ist, zu erheitern oder doch an-ziehend zu machen. Er ist ein zweiter Beaumarchais, nicht wie dieser von Witz sprü-hend, und gemäßigter, anständiger. Bis 1827 blieb D. den eigentlichen Staatsge-schäften fremd; von nun an aber began für ihn eing zweite ebenso glänzende Laufbahn,die ihm jedoch einen Theil seiner Popularität raubte. In diesem Jahre wurde er vondemArrondissementMomerszumDeputirten gewählt, und bald erhob er sich zudemHenRang unter den Rednern der Kammer. Als der Minister Martignac den Ent-wurf einer Gemeindeverfassung vor die Deputirlenkammer brachte, wurde D. vonder zur Untersuchung dieses Vorschlags ernannten Commissi'on zum Berichterstattergewählt. Sein Bericht, welcher den ministeriellen Vorschlag in mehren wesent-lichen Punkten umänderte und der Freiheit der Nation weit günstiger war alsms die Regierung bewilligen wollte, ist eine seiner besten Arbeiten. Als der Mi-Her sah, daß D.'s Verbesserungen in der Commissi'on durchgehen würden, zogerdas Gesetz zurück. Bald darauf mußte Martignac dem Polignac'schen Mini-sterium weichen, und dieses zog durch seinen Unsinn den Sturz des Thronsder altern Bourbons nach sich. Es ist D. bitter vorgeworfen worden, daß er nichtdm Much gehabt habe, mit den andern Deputirten gegen die Ordonnanzenüarls X., welche die Verfassung willkürlich abänderten, zu protestiren und sich mitihnen zu vereinigen, sodaß er in der That an der großen Juliusrevolution keinenAntheil hatte. D. hat sich dagegen zu vertheidigen gesucht, und bewiesen, daß erstch zwar nicht mehr als Deputirter betrachtet, aber als Rechtskonsulent den erstenBerathungen beigewohnt habe; darauf beschrankt sich aber auch sein Antheil an je-ner Revolution. Er zeigte sich jedoch bald thatig in der Deputirtenkammer, undwidersetzte sich mit Nachdruck der Erneuerung der Gerichtshöfe, wodurch bewirktwurde, daß alle diejenigen von den Bourbons eingesetzten Richter, welche sich nichtfreiwillig zurückzogen, beibehalten wurden. Vielleicht verhinderte die Beibehaltung dervorigen Gerichtshöfe manche andere Umwälzung, die man vorhatte; allein es wurdedadurch die Fortdauer eines großen Übels im Staate bewirkt. D. war schon seit meh-rmIahren als Rechtskonsulent im Rache des Herzogs von Orleans, und von diesemPrinzen beauftragt worden, dem Herzoge von Chartres die Grundsatze des Rechtsvorzutragen, welches D. veranlaßte, ein Elementarbuch hierüber zu schreiben:li»N8 elemeutiüres Sur lugustic«, le ckrvit et les Ivis" (zweite Aufl. Paris 1827).Auch gab er als Rechtskonsulent eine Schrift über die Apanagen der Familie Or-leans heraus. Als nun der Herzog von Orleans zum Thron gelangt war, er-nannte er D. zum Generalprocurator, und trug ihm als Regierungscommissairdw Unterstützung und Durchführung mehrer ministeriellen Gesetzvorschlage in dendeiden Kammern auf, unter andern den Gesetzvorschlag wegen der Civilliste. Dielwke Seite der Kammer fand, daß D. zuweilen allzu sehr sich auf die ministerielleVeite neigte und sich zu sehr der Sache des Königthums hingab. Seiner durch-dringenden Beredsamkeit verdankte das Ministerium die Durchsetzung mehrer