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Erster Band (1832) A bis E
Entstehung
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720
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720 Dresden

desto auffallender war eine prunkende Entwicklung von Streitkräften und Polizei-maßregeln am Abend des dritten Festtages. Ein Bataillon Infanterie zog mitklingendem Spiele, bald zahlreiche Haufen versammelnd, nach der Altstadt, undbesetzte sperrend die Hauptstraßen. Ein an diesem Tage erlassener Polizeibefehl,der Jedermann um 10 Uhr nach Hause zu gehen gebot, veranlaßte viele Verhaftun-gen, da selbst ruhige Bewohner, die spät vom Lande zurückkehrten, ohne von jenemBefehl etwas zu wissen, die unfreundlichste Behandlung erfuhren. Einige über-müthige Soldaten, Reiter und Fußvolk, die durch die Straßen zogen, erlaubtensich Gewaltthätigkeiten, und einige Verhaftete wurden, selbst bei der Ablieferungan die Behörde noch gemishandelt. Eine tiefe Erbitterung gegen die Polizei, dieschon früher mancherlei Anlaß zum Unmuth gegeben hatte, und gegen die Solda-ren war die unglückliche Frucht jener Festabende. In die finstere Stimmung, diejene Störungen erweckt hatten, siel wie ein Heller Lichtstral am II.Jul. die Jubel-feier der Kirche in Friedrichstadt, welche die lebhafteste Theilnahme der Stadtbewohnererregte, und sich durch die musterhafteste Ordnung auszeichnete, die von den Bürgernselbst gehandhabt wurde, da auf ihren Wunsch jede zudringliche Bewachung der Fest-freude durch Polizeisoldaten unterlassen ward. Unter den Bürgern war schon vorjenen Ereignissen manche alte Klage über die vielfaltigen Gebrechen des stadtischenGemeinwesens laut geworden, die oft in öffentlichen Blattern zur Sprache kamen.Die stadtische Verwaltung schloß jede eingreifende Theilnahme bürgerschaftlich, rWortführer aus, und die Manner, welche Vertreter der Bürgergemeinde hießen,fühlten selbst, wie unwirksam ihre Stellung dem sich selbst ergänzenden Stadtrathegegenüber war, der im Mittelalter das Vorrecht erworben hatte, das Gemeinde-Vermögen ohne öffentliche Rechenschaft zu verwalten, und auch den sogenanntenVertretern der Bürgerschaft keine vollständigenAufschlüsse über Gemeindeangelegen-heiten gab. Die bürgerschaftlichen Repräsentanten, welche 1817 zur Überwachungder Kriegsschuldentilgung gewählt wurden, hatten sich bald wieder aufgelöst, unddem Stadtrathe blieb die ausschließende Verwaltung auch dieser Angelegenheit,ohne daß über die Fortschritte der Schuldentilgung, wozu bedeutende außerordent-liche Abgaben dienten, der Gemeinde je eine öffentliche Rechnung wäre abgelegtworden. Die Unzufriedenheit, welche die Hemmnisse und Störungen bei der Fest-freude veranlaßt hatten, war es zunächst, was mehre achtbare Bürger, und unterihnen mehre Vertreter der Gemeinde, auf den Gedanken führte, einen Verein zugründen, der sich über gemeinsame Angelegenheiten besprechen sollte, um lebendigereTheilnahme am öffentlichen Lechen zu erwecken. Als sie die Einladung in dem ört-lichen Tageblatte mittheilen wollten, versagte ein Mitglied des Stadtraths, demdie Censur dieses Blatts zugetheilt war, die Druckerlaubniß, weil ein solcher Ver-ein mit der bestehenden Verfassung unverträglich sei. Diese laute Mahnung desZeitbedürfnisses ward überhört in dem Augenblicke, wo unter den Landständen vondem nachtheiligen Einflüsse der altherkömmlichen Städteverfassung auf die innereVerwaltung die Rede war; wenigstens hat nicht verlautet, daß Schritte geschehenwären, die öffentliche Meinung durch kluge Zugeständnisse zu befriedigen, ehe mangezwungen alte Vorrechte aufgeben mußte, um den Sturm zu beschwören.

Dem Beobachter der Volksstimmung entging nicht die Gährung im Innernder Gemüther. Bei dem gereizten Zustande der Bewohner fand das, durch einigeungeschickte Maßregeln veranlaßte Gerücht, das von dem Dasein geheimer Polizei-kundschafter sprach, leicht Glauben, so grundlos es gewesen sein mag. Der Funke,der aus Frankreich durch Europa flog, fand hier' reichlichen Zündstoff. Die Gäh-rung zeigte sich in bedenklichen Erscheinungen. Drohschriften gegen hochgestellteStaatsbeamte wurden unter dem Volke verbreitet und fanden leicht Anklang; jadreiste Aufreizungen zum Aufstand wurden in den Frühstunden an den Straßen-ecken gefunden, und trugen zuweilen die drei Farben Frankreichs. Der Behörde,