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Erster Band (1832) A bis E
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Donkcr-Curtius

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bliothek, einer kleinen Vasensammlung und andern Merkwürdigkeiten zum Ge-schenke gemacht hat. Diese Gesellschaft ehrte sein Andenken dadurch, daß sie seinVermächtniß in einem besondern Saale aufstellte, der für immer seinen Namentragen sollte. Mit gefaßtem Muthe blickte D. auf seinen Tod, den ihm im Inn.1818 eine kaum dreitägige Krankheit angekündigt hatte. Man sah ihn schon mireinem Fuß im Grabe, als er noch immer sorgenvoll sein Auge auf das künftigeSchicksal Polens lenkte, wie ein Actenstück in dem Berichte der Untersuchungs-commission v. I. 1826, S. 3, beweist, das man jedem Verleumder des Generalsals Gegenbeweis vorhalten kann. Als er die Auflösung herannahen fühlte, ließ ersich den Säbel reichen, mit welchem er einst in den Schlachten in Italien, beiEylau, Danzig, Friedland und im Vaterlande gefochten, und der an der Berezinain seiner Hand zerschmettert wurde, verordnete, daß man ihm auch den Ehrensäbel,dm er zum Gedächtniß seines Zuges nach Großpolen 1794 erhalten hatte, und end-lich auch die drei Kugeln, die ihn bei Novi, bei Dirschau und an der Berezina ge-nossen hatten, mit in das Grab geben sollte. Er starb am 6. Zun. 1818. DieRepublik Krakau, deren Hauptstadt stolz darauf ist, die uralten Königsgräber despolnischen Volkes innerhalb seiner Mauern zu bewahren, bat sich die Ehre ausdie sterbliche Hülle D.'s an der Seite derjenigen von Sobieski, Kosciuszko undPoniatowski in der Domkirche beizusetzen; eine mächtiger eingreifende Anordnungaber hat die Gewährung dieser so bescheidenen und natürlichen Bitte zu verhinderngewußt. Der Leichnam wurde in aller Stille, nur von den stummen Thränen derEdlem aus seinem Volk? gefeiert, zur Ruhe bestattet. (8)

Donker-Curtius van Tienhoven (Willem Boudewyn). Dieserausgezeichnete Deputirte und Gelehrte des neuern Hollands wurde zu Herzo-gmbusch den 29. Dec. 1778 geboren. Sein Vater, Boudewyn D.-E., warein sehr unterrichteter und geachteter Rechtsgelehrter, welcher in jener Stadtder gerichtlichen Praxis sich widmete und hinter einander mehre wichtige Ämterbekleidete. Der junge D.-C. vollendete seine Studien auf rühmliche Weisean der Hochschule zu Leyden, erhielt daselbst den Doctorgrad und prakticirte imHaag eine Zeitlang als Advokat; spater verlegte er seinen Sitz nach Dortrechtin Südholland, ließ sich hier dauernd nieder und wurde von hier aus als einer derausgezeichnetsten niederländischen Advokaten bekannt. Von 180010 war erMitglied des Obergerichtshofes von Südholland. Er vereinigte 1815 seine Bemü-hungen mit denen des Grafen von Hogendorp und dessen Partei, um das franzö-sische Joch abzuschütteln. Er rief, der erste zu Dortrecht, die Souverainität desPrinzen von Oranien aus, wurde zum Districtscommissair in dieser Stadt undvon Gorkum ernannt und ebenso zum Generalcommissair mit der Sendung ge-wählt, vom Districte Breda und Nordbrabant Besitz zu nehmen. Der König ver-geh ihm 1815 den niederländischen Löwenorden; zugleich trat er als Mitglied derPrvvinzialstaaten von Südholland und 1825 als Mitglied der Generalstaaten auf.Seither ist er fast immer bei jeder Legislation von Neuem gewählt worden. DerKönig ernannte ihn zum Mitgliede verschiedener wichtigen Commissionen: wie der1828 zur Reorganisation des höhern Unterrichts, und der 1830 nach dem belgi-schen Aufstände, zur Regulirung der Theilung und Constituirung der beiden Hälf-en des Königreichs niedergesetzten. Gegenwärtig arbeitet er an den 1831 gebil-deten Commissionen, die der Vereinfachung der innern Administration, den Erspa-tungen in den Staatsausgaben, sowie der Abfassung eines'nationalen Gesetzbuches'stimmt sind. Als im Laufe dieses Jahres der Tod den würdigen Steyn-Parve,k>ns der gxachtetstcn Mitglieder des holländischen Juristenstandes, nach zwanzig-uhriger Amtsführung hinwegraffte, trat D. in seine Stelle als Präsident des er-^Gerichtshofes im Haag. Seit 1822 ist er auch*Mitglied der Societät dero und Wissenschaften zu Utrecht, seit 1827 der Akademie für niederländische

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