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-ss mark (im Dec. 1809) allerdings in einer schwierigen, in der Geschichte vielleicht
^ zlv.lk ^ beispiellosen Lage, zwischen der Pflicht gegen seinen Monarchen und der Neigung zu
^ ^ ss,s' einem Volke, das er bekriegen sollte, und das ihm als künstigen Thronfolger zu huldi-gen bereit war. Einem Ränkesüchtigen würde eine solche Gelegenheit willkommen^ ^ Vichts gewesen sein, aber der Prinz war ein gerader und redlicher Mann, und seine Ehre?t blieb unbefleckt, obgleich der danische Hof mit dem Benehmen des Statthalters
Äiich U?! nicht ganz zufrieden war. Von A. begleitet, trat er im Jan. 1810 die Reife in
^ von kin? Vaterland an, wo man ihn mit Jubel empfing. Unter den Mannern
'.'s von 1809, wie man später die Urheber der neuen Ordnung der Dinge nannte,
" herrschte allgemeine Begeisterung, und in der That wurde die Staatsumwandlung
",v"Gn". mit großer Einigkeit und Mäßigung ausgeführt. Nur A. war verstimmt. Was
Gerüchts veün/ er selber eigentlich wollte und bezweckte, liegt im Dunkeln. Einige meinen, er sei^ buchte deinem ?' ^ darüber unzufrieden gewesen, daß ihm nicht der erste Platz zu Theil geworden, An-' dere, die Entwicklung der Dinge habe ihm nicht gefallen, und Andere endlich
glauben, seine Liebe zur Bequemlichkeit, welcher er allerdings nachhing, erkläreBenehmen. Aus seinem Briefwechsel geht hervor, daß er von dem Königeverlangt hatte, dem General Adlercreutz, diesem zweiten Urheber der Revolution,' > >; ?. ^5 mit welchem er zerfallen war, die Stelle eines Generaladjutanten zu nehmen. Der..sssss^ ?^Wechit des König lehnte dieses Ansinnen in einem bestimmten, aber höflich entschuldigendenest Briefe ab. A. bat nun um feine eigne Entlassung, die ihm aber der König freund-ljch verweigerte, weil es, wie er sagte, scheinen könnte, als ob sein Freund mit derneuen Negierung unzufrieden wäre, wenigstens sollte er bis zum Schlüsse desu Reichstags aus seinem Platze bleiben. A. gehorchte, sobald aber der Reichstag ge-
zum Uch Mtzchll schlössen war, schied er zu allgemeiner Befremoung aus dem Staatsrathe und zogaauusteiMM auswich sich als Landeshauptmann des Skaraborg-Läns in eine entfernte Provinz zurück.Ad dus HuldMgiM ch- Die äußern Zeichen der fortdauernder Gunst des Königs blieben nicht aus; A. er-.AMÄMbes iMnWw langte 1811 das große Kreuz des Schwertordens, ward in den Grafenstand erho-M ben, erhielt 181? den Titel Einer der Herren des Reichs (I5n sl lUllßts Herrsch,
Wsto darauf den Excellenztitel und das Ritterkreuz des Seraphinenordens. In der Ver-- W demHr- waltung seiner Provinz erwarb er sich viele Verdienste, erlaubte sich jedoch auch ei-
s'AA^^stMzukM- nige willkürliche Handlungen, die ihm den scharfen Tadel der öffentlichen BlätterWeimWO zuzogen. Er gab endlich seine Stelle auf, sei es aus Verdruß oder seines hohen^ ^ M» Atz in» Alters wegen, und zog sich in die Ruhe des Privatlebens zurück. Auf einem ent-ii:m. u- ^ A legenen Landgute lebend, ließ er mehre Jahre nicht viel von sich hören, bis endlichdie „Aktenstücke zur ältern, neuern und neuesten Geschichte Schwedens" ohnestinen Namen erschienen, die großes Aufsehen erregten. Dieses Werk ist zwar in^ geschichtlicher Hinsicht nicht bedeutend, da das Neue nur eine halbe Beleuchtung, h::zog, dtt ^die gewährt, und in der Anordnung Plan und Zusammenhang fehlen, aber es enthält^-'6 Briefwechsel mit Karl XUl., dem Prinzen Christian, den Grafen von Enge-sssA^M, ström und Wetterstedt, die zwischen dem schwedischen und dänischen Hofes>. I nach ^^99 gewechselten Staatsschriften und verschiedene Verhandlungen der Regierung
>ns Bd mit dem geheimen Ausschusse der Reichsstände: Aktenstücke, deren Bekannt-
es" machung theils das Preßgesetz verletzte, theils aber, da sie viele noch lebende Per-
s zu voreilig war, ja auf A. selbst fallen einzelne Strahlen eines
im Ali, ö) zweideutigen Lichtes. A. bekannte sich zu dem Werke, und man erlebte nun, imA-'sch 1831, das Schauspiel, daß eine Excellenz von der andern — dem Grafen
^ ^ Wetterstedt— als Herausgeber nicht zur Öffentlichkeit geeigneter Schriften und> '> Privatbriefe verklagt wurde, und vor einem Untergerichte erscheinen mußte, um
Jl, aber die Verletzung desselben Grundgesetzes, dessen Urheber er gewissermaßen war,
s.i, ^ der Rede zu stehen. Das Gericht erklärte ihn für schuldig und verurtheilte ihn zu einer's.'», 5^ Geldstrafe, die A. bezahlte, wobei er jedoch öffentlich erklärte, daß er den richterlichen
Conv.-Lex. der neuesten Zeit und Literatur. I. 2
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