H. 140. Ableitung an Krahnen.
bekäme, oder mit einem abstehenden zugespitzten Ende nahdauf das Blep hinleiten müßte, welches die Welle rnngiebtm,d mit der Bekleidung der Flügel zusammenhängt»
§. 14s-Ableitung au Krahnm.
An einem Krahne muß erstlich für den sichern Anfalldes Blitzes ans den Schnabel gesorgt, und dcshalben dieSpitze mit Metall beschlagen werden. Auweilen ist auch«in Windsiügel darauf vorhanden, welcher alsdann zurAuffangung dienen kann. Von diesem Metalle lasse maneinen Adleitungs - Streifen an der untern Seite des Schna-bels bis an das vcsistebende Gerüste herab gehen und nahean dasselbige mit einem abwärts stehenden Ende aufhören —Das Gerüste selbst müßte unter der Stelle, wo sich deröbere Theil darauf herumdrehet, mit einem Kreise vonMetall beschlagen seyn, welches den Sprung des Strahlsvon jener obern Leitung auffinge, und von welchem diefernere Ableitung an ein oder anderer Seite bis zur Erde,oder bis zum Nahen Wasser fortzusetzen wäre — Von demHute oder Gipfel des Gerüstes selbst, zmnal wenn es nichtviel niedriger als die Spitze des Schnabels ist, lasse mangleichfalls einen AdleitungsrStieifen herabgehen, welchersich eben wie der vorige, nahe über den metallenen Kreisendigen maß»
tz. ?4r.