und wke demselben vorzukommen sey. 29z
Wenn also von einem ansehnlichen Gebäude mehrereRegenrbhrcn oder Metallstreifen eine lange Strecke weit herab-sehen, so cifodert die Sicherheit einer jeden, oder wenigstenseinem Paar derselben an verschiedenen Seiten des Gebaudeö,eine Ableitung zur Erde zu geben, zuniahl bey einem metal-lenen Dache, auf welches eine große Gewalt vom Blitze zu-stürzen und sich daran verbreiten kann, (§.42.) oder wennnur ein Metallstreifen an einem Gesimse, oder einer Dach-rinne dergleichen Verbreitung veranlasset. (H. 44 ) Eben so,wenn von einer mit Schiefern oder Schindeln gedecktenThurmspitze mehrere Gräten mit Metall belegt wären, undzumahl wenn dieses von weiter unten befindlichem Metallenur durch den kleinen Zwischenraum eines Gesimses abge-sondert wäre, so würde es nicht sicher genug seyn, nur einersolchen Strecke eine Ableitung zu geben, sondern es sollte vondem untern Ende einer jeden eine Verbindung durch einenMetallstreifen gemacht, und sodann eine reichliche fernere.Ableitung zur Erde angebracht werden.
In mehrerer Verlegenheit ist man bcy den inwendig imGebäude vorhandenen hcrunterführenden Strecken Metall«Bloß das obere Ende derselben mit dem äussern Ableiker zu.verbinden, würde, wie gesagt, dem Strahl nur den Wegdahin bahnen, ohne ihn abzuleiten, und also die Gefahrvermehren; von dem untern Ende aber läßt sich überall inner-halb des Gebäudes nicht füglich, und in einigen Fällen, wodasselbe, wie bey den Glocken, den Uhrpendeln u. s.w. frcybleiben muß, gar keine Ableitung veranstalten. Es bleibt
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