208 §. 90. Wann d.Blitz von einerMetallst. abweiche.
sagt man, habe eine Strecke Metall verlassen und sey aufandere Körper zugesprungen. Niemals habe ich aber ge-funden, daß der Blitz von irgend einer Strecke Metall,auch vom Bley, ob es gleich schlechter als andere leitet,oder von einem im Umfange unzureichenden Metalleab, auf nasses Holz oder andere nicht metallische Körperzugefahren sey, ausser da, wo ihm jene Strecke,entweder keine weitere Leitung zum Ziele darbot, oder woer mittelst des Durchbruchö zu einer andern bequemerleitenden Strecke Metall gelangen konnte, welches also keineAusnahme von dem allgemeinen Gefetze giebt. — Alsdannaber verlaßt der Strahl auch ein reichliches und zusam-menhängendes Metall, wenn die weitere Strecke desselbenihn nicht so weit alseine anderehcrunterführen würde, wenngleich die letztere von viel geringcrm Umfange wäre. Erweicht z.V. von einem kupfernen Thurmdache, dessen Randnach unten nur auf die Mauer, oder desgleichen unbequemeKörper hinführen würde, mitten ab, um etwa auf eineStange, oder dünnen, aber weit herunterreichendenEisendrath zuzuspringen, und dieses sogar mit einemSprunge oder Durchbruche durch widerstehende Körper.Es ist also, bev Wergleichung zweier Körper, wenn mau denGrad ihrer Fähigkeit zur Leitung bestimmen will, wohl daraufzu achten, ob auch in vorkommenden Falle die übrigen Um-stände im ganzen Wege des Blitzes einerley gewesen sind,daß nämlich der eine den Strahl eben so wohl zur Erde, oder
doch
Erf. §. 12. und Vor. Abh. S. 61. Erst 2z,