IIS §. 49. Geringe Beschädigung eines
§. 49-
Geringe Beschädigung eines bleiernemAbleitnngö-Streifen.
Auf einem an der Alster belegenen, etwa 40 Fuß langenHause war über den Dachrückcn und die beiden Schorsieine,deren jeder etwa io Fuß vom Ende entfernt ist, ein Blcy-Streifen gelegt, und an dem einen Schorstcine eine Auffan-gungsstange errichtet, von welcher, mittelst eines Streifenvon Kupferblech, die Ableitung in den Garten bis zur Erdeherabging. Am 2isten July, 1792, fiel ein Wetterstrahlauf dieses Haus, welches ein gegenüber wohnender Nachbardeutlich sähe und sogleich meldete. Bey der Untersuchungzeigte es sich, daß der Blitz nicht auf die Stange, sonder»auf das andere Ende des Daches gefallen seyn mußte: denner hatte da, wo der Vleystreiftn in einer Ecke des dortigenSchorstcins aufwärts ging und mit einer niederwärts geleg-ten Falze zusannnengefügr war, ein Paar Zoll davon loosund einen großen Nagel, damit er in die Mauer desSchor-steinö bcvestigt war, etwas heraus gerissen, ohne doch de»Schorstein sonst zu beschädigen. Auch war weder am Dache,noch sonst am Gebäude, auswendig oder inwendig, noch ander übrigen Ableitung irgend etwas verletzt, und auch amEnde des Ableiters die Erde nicht aufgewühlt. Die imHause Wohnenden hatten zwar einen starken Knall, aberkeine größere Erschütterung, als bey einem nahen Wctter-
schlage