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2 (1793)
Seite
894
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( 894 )nach? dem römischen Abt Dionysius einfiel, dasselbe alseinen Anfangstermin der Zeitrechnung in der abendlandi-schen Christenheit einzuführen.

Von den Epacten oder Mondzeigerm§. 910.

Ein astronomisches Mondenjahr hat nur in volleüTagen gerechnet, wie es die Chronologie erfordert, zzq>ein bürgerliches Sonnenjahr aber 365 Tage. Der Un-terschied belauft sich jährlich auf i l Tage. Nach zwey Iah-ren auf 22, nach drei) auf zz, oder da die Summe über ei-nen ganzen Monat 30 Tage geht, auf z; nach 4 Jahrenauf 14; nach 5 auf 25; nach 6 auf 36 oder 6 u> s. f. DiefeUnterschiede der Tage im Sonnen- und Mondenjahre heißentLpaeten. Wenn solche wie hier nur in ganzen Tagen fort-gehen, so werden sie kirchliche genannt, und dienen blos,in dem seit 1582 eingeführten gregorianischen oder katholi-schen Calender nach den Regeln der Kirche, die Tage derkirchlichen Reumonde, wornack die Feste gerechnet werden?zu b estimmen. Sie kommen daher nicht Mit den astrono-mischen Epacten überem, denn da der genaue Unterschieddes Mittlern Sonnen- und Mondenjahres stch auf 365 Tage,Z St. 48' 48" 354 Tage 8 St. 48' 35" 10 TageL i St. o' 13" oder des gemeinen bürgerlichen Sonnenjah-res von z6; Tagen 0 St. o' 0" und dem Mittlern Mott,bsnjcchr auf io Tage iZ St. 25" belauft, so ist letztererUnterschied eigentlich die astronomische LLpacte,