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güldne Zahlen sind zur Zeit der nicänifchen Kirchcnverfamm-lung in den Calendern aufgezeichnet worden; da «der dieReumonde, wegen obiger Abweichung des Mondemirculsvom Hin mel, in g«2 Jahren um einen Tag früher eintref-fen, so geben die züldnen Zahlen anjetzt nach verflossenen147O Jahren die Neumonde des julianischen Calenders um4 bis 5 Tage zu spat an.z. Der CirciU der Iudietlonen oder Römcrzms-zahl.
§. 8y<- Die Iudictioneu waren bcy den Römern,unter Constantins des Grossen und der folgenden KaiserRegierung, gerichtliche Vorladungen zur Slbtragung gewis-ser Steuern, weiche, ohne daß man die Ursache davon weiß,in der Zeitrechnung einen Cucul von 15 Jahren veranlass-ten. Man bedient sich desselben seit dem Anfang des Iah,res z rz, und wenn diese Periode zurück geführt wird, sofindet sichs, daß unter andern Anfangen derselben, einer zJahre vor der christlichen Zeitrechnung vorfiel. Daher ent-steht folgende Regel, um der Römer Zmszahl für ein gege-benes Jahr zu finden. Man addire zu dem gegebenen Jahrez, und dividire die Summe durch 15, so zeigt sichs im Quo-tienten , wie oft dieser Circul feit her Zeit herumgekommenist, und der Ueb rrest giebt seine Zahl für das iaufeudxJahran. Z. B. für 179z .
15 -? tch
1-9 Rest II ist der Nomer Zinszahl.Wenn nichts übrig bleibt, so ist 15 selbst ihre Zahl.