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Das bürgerliche Jahr der Juden fängt mit dem Monatlizri; und das Kirchenjahr mit dem Monat an.
§. 879 Die Jahre der Türken oder Muhamedanerfind bloße Mondenjahre von Z54 oder 355 Tagen, welchenach 30 Jahren iu gleicher Ordnung wiederkehren. Indieser Periode sind das 2te; zte; ?te; rote; izte; izte;i8te; siste; 24ste; -Sste und 29sie Schaltjahre und die übri-gen Gemeinjahre. Ihre 12 Monate haben wechselsweisezo oder 29 Tage und heißen: Muharram Zo; Saphar29; Rabia I, zo; Rabis II 29; Jornada I zo; Jorna-da I! 29; Rajab zo; Shaaban 29; Ramadan zo;Shrvall 29; Dulkaadah zo; Dulheggia 29 Tage. ImSchaltjahre wird im letzter» Monat r Tag mehr gerechnet.
Von der Einrichtung, der Zeitrechnung undVerbesserung des Calenders, durchJulius Cäsar.
§. 880.
Bey den alten Römern hatte das Jahr, nach Romu»lus Verordnung, nur 304 Tage, oder 10 Monate. DerMärz war der erste, und der December der letzte Monatdes Jahrs, welches noch aus den Namen der vier MonateSeptember, October, November und December erhellet.Numa Pompilius setzte 713 Jahre vor der christlichen Zeit,rechnung den römischen Jahren noch 50 oder 51 Tage zu,
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